Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil und Fristen im Erbfall.
Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt? Und was bleibt nahen Angehörigen, wenn sie enterbt wurden? Das Erbrecht beantwortet diese Fragen mit klaren Quoten: Kinder erben zu gleichen Teilen, der Ehegatte erhält einen festen Anteil daneben, und Pflichtteilsberechtigte bekommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld (§§ 1924, 1931, 2303 BGB). Hier finden Sie Erklärungen, Fristen und Rechner.
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Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.
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Rechner und Checker
- Rechner Erbfolge- und Pflichtteilsrechner Gesetzliche Erbfolge berechnen: Erbquoten von Ehegatte, Kindern und Eltern je nach Güterstand – und den Pflichtteil in Euro, wenn jemand enterbt wurde. § 1924 BGB§ 1925 BGB
- Rechner Erbschaft- und Schenkungsteuer-Rechner Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnen: Steuerklasse (§ 15 ErbStG), Freibetrag (§ 16), Steuersatz mit Härteausgleich (§ 19) und Vorschenkungen (§ 14). § 15 ErbStG§ 16 ErbStG
Erbrecht: das Wichtigste im Überblick
Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?
Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Es ordnet die Verwandten in Ordnungen: Zur 1. Ordnung gehören die Abkömmlinge, also Kinder und Enkel (§ 1924 BGB). Zur 2. Ordnung gehören die Eltern und deren Abkömmlinge, also die Geschwister (§ 1925 BGB). Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung lebt, erben spätere Ordnungen nicht (§ 1930 BGB).
Der Ehegatte hat ein eigenes Erbrecht neben den Verwandten. Neben Kindern erhält er ein Viertel, neben Erben der 2. Ordnung die Hälfte (§ 1931 Abs. 1 BGB). Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt ein weiteres Viertel hinzu (§ 1371 Abs. 1 BGB). Bei Gütertrennung gelten für ein oder zwei Kinder besondere Regeln (§ 1931 Abs. 4 BGB). Gibt es weder Abkömmlinge noch Erben der 2. Ordnung noch lebende Großeltern, erbt der Ehegatte allein (§ 1931 Abs. 2 BGB). Onkel, Tanten und Cousins erben neben dem Ehegatten nicht (§ 1931 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Mit dem Erbfolge- und Pflichtteilsrechner sehen Sie die Quoten für Ihre Familie in Bruchteilen und in Euro.
Was ist der Pflichtteil?
Ein Testament kann Angehörige von der Erbfolge ausschließen. Bestimmte nahe Angehörige behalten aber einen Mindestanspruch: den Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich auf Geld (§ 2303 BGB).
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, der Ehegatte und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern. Geschwister haben nie einen Pflichtteil. Für Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft gilt eine Besonderheit: Wird der Ehegatte enterbt, erhält er den sogenannten kleinen Pflichtteil und kann zusätzlich den Zugewinnausgleich verlangen (§ 1371 Abs. 2 BGB).
Um den Pflichtteil beziffern zu können, brauchen Berechtigte einen Überblick über den Nachlass. Wer pflichtteilsberechtigt, aber nicht Erbe ist, kann deshalb von den Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen (§ 2314 Abs. 1 BGB). Schenkungen, die die verstorbene Person zu Lebzeiten gemacht hat, können außerdem einen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils auslösen (§ 2325 BGB).
Welche Fristen gelten im Erbfall?
Zwei Fristen sind besonders wichtig:
- Ausschlagung: Wer ein Erbe nicht annehmen will, zum Beispiel weil Schulden überwiegen, hat dafür sechs Wochen Zeit (§ 1944 Abs. 1 BGB), bei Wohnsitz des Erblassers oder Aufenthalt des Erben im Ausland sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB).
- Pflichtteil: Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von seiner Enterbung erfahren hat (§§ 195, 199 BGB).
Gerade die kurze Ausschlagungsfrist wird leicht übersehen. Wer unsicher ist, ob sich ein Erbe lohnt, sollte sich frühzeitig einen Überblick über den Nachlass verschaffen.
Welche Themen behandelt dieser Bereich künftig?
Der Bereich Erbrecht wird schrittweise erweitert. Vorgesehen sind unter anderem Hilfen zu diesen Fragen:
- Testament: welche Formen es gibt, etwa das eigenhändig geschriebene und unterschriebene Testament (§ 2247 BGB).
- Erbschaftsteuer: wie Freibeträge und Steuerklassen von der Verwandtschaft abhängen.
- Ausschlagung: wie Sie die Frist berechnen und was bei einem überschuldeten Nachlass zu beachten ist.
Die Inhalte bieten Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei Streit unter Erben oder hohen Werten ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht die richtige Ansprechperson.
Häufige Fragen
Wer erbt, wenn kein Testament da ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Kinder zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB), neben ihnen der Ehegatte (§ 1931 BGB). Gibt es keine Kinder, erben – gegebenenfalls neben dem Ehegatten – die Eltern bzw. die Geschwister (§ 1925 BGB). Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben kein gesetzliches Erbrecht.
Wie viel beträgt der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld zu zahlen (§ 2303 BGB). Würde ein Kind gesetzlich ein Viertel erben, liegt sein Pflichtteil also bei einem Achtel des Nachlasses. Berechtigt sind Kinder, Ehegatten und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern.
Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?
Die Frist beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beginnt grundsätzlich, wenn Sie erfahren, dass Sie Erbe geworden sind und aus welchem Grund (§ 1944 Abs. 2 BGB). Hatte die verstorbene Person ihren Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB).