Rechtsrechner

Pflege

Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag je Pflegegrad.

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich schnell praktische Fragen: Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse, wie viel Pflegegeld gibt es, und was bleibt übrig, wenn zusätzlich ein Pflegedienst hilft? Die Rechner in diesem Bereich zeigen die Leistungen je Pflegegrad mit den 2026 geltenden Beträgen – nachvollziehbar und mit Angabe der jeweiligen Vorschrift im SGB XI.

Wichtiger Hinweis

Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.

Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.

Pflege: das Wichtigste im Überblick

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Es gibt fünf Pflegegrade, von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Für die Pflege zu Hause sind vor allem zwei Leistungen wichtig:

PflegegradPflegegeld (§ 37 SGB XI)Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI).

Alle Leistungen gibt es nur auf Antrag, und sie werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wer absehen kann, dass Pflege nötig wird, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben. Ob und in welchem Grad Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird in einer Begutachtung festgestellt (§ 18 SGB XI); danach erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse.

Pflegegeld, Pflegedienst oder beides?

Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige. Die Pflegesachleistung deckt die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes bis zum Höchstbetrag. Beides lässt sich kombinieren: Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistung genutzt wird (§ 38 SGB XI). Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen: bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal halbjährlich; bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch auch ein vierteljährlicher Besuch möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Mit dem Pflegeleistungen-Rechner sehen Sie für Ihren Pflegegrad, wie viel Pflegegeld bei einer bestimmten Nutzung der Sachleistung ausgezahlt wird.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € ab Pflegegrad 2, seit 1. Juli 2025 (§ 42a SGB XI)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI)

Diese Leistungen können pflegende Angehörige spürbar entlasten. Informieren Sie sich bei der Pflegekasse oder in einer Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), welche Angebote in Ihrer Region anerkannt sind.

Welche Themen behandelt dieser Bereich außerdem?

Weitere Rechner und Hilfen rund um die Pflege sind geplant, zum Beispiel:

  • Pflegegrad beantragen: wie der Antrag gestellt wird und wie die Begutachtung abläuft (§§ 33, 18 SGB XI),
  • Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege planen: wie viel vom Jahresbudget nach § 42a SGB XI noch zur Verfügung steht,
  • Widerspruch gegen die Einstufung: welche Frist gilt, wenn Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden sind – die Frist berechnet schon heute der Widerspruchsfrist-Rechner.

Die Rechner geben eine Orientierung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 (§ 37 SGB XI). Die Beträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Sie die Pflegesachleistung nutzen (§ 38 SGB XI). Wer etwa 40 % der Sachleistung in Anspruch nimmt, erhält noch 60 % des Pflegegeldes.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Sie erhalten aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) und können Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen (§§ 28a, 40 SGB XI).