Kündigung & Abfindung
Abfindung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz: Rechner rund um das Ende eines Arbeitsverhältnisses.
Eine Kündigung wirft schnell viele Fragen auf: Steht mir eine Abfindung zu? Wie hoch kann sie sein? Und welche Fristen muss ich jetzt beachten? In diesem Bereich finden Sie Rechner und verständliche Erklärungen rund um das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Alle Angaben beruhen auf dem Kündigungsschutzgesetz und weiteren Gesetzen. Sie helfen bei der ersten Einordnung, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.
Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.
Rechner und Checker
- Rechner Abfindungsrechner Regelabfindung nach § 1a KSchG berechnen: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – mit Prüfung des Kündigungsschutzes und gesetzlicher Höchstgrenze. § 1a KSchG§ 10 KSchG
- Fristenrechner Kündigungsfrist-Rechner Arbeitsvertrag Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis nach § 622 BGB berechnen: letzter Arbeitstag, Probezeit, längere Fristen nach Betriebszugehörigkeit und 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG). § 622 BGB§ 4 KSchG
- Fristenrechner Mutterschutz-Rechner Mutterschutz berechnen (§ 3 MuSchG): Beginn 6 Wochen vor dem Termin, Ende 8 oder 12 Wochen nach der Geburt, Fehlgeburt, Kündigungsverbot und Elternzeit-Frist. § 3 MuSchG§ 17 MuSchG
- Rechner Urlaubsanspruch-Rechner Urlaubsanspruch nach §§ 3–5 BUrlG berechnen: Teilzeit, Eintritt oder Austritt im Jahr, Schwerbehinderung, Jugendliche und Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG). § 3 BUrlG§ 4 BUrlG
Kündigung & Abfindung: das Wichtigste im Überblick
Gibt es bei einer Kündigung immer eine Abfindung?
Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in einem besonderen Fall: Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt, weist im Kündigungsschreiben auf die Abfindung hin, und Sie lassen die dreiwöchige Klagefrist verstreichen (§ 1a KSchG). Die Abfindung beträgt dann 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr (§ 1a Abs. 2 KSchG).
In allen anderen Fällen ist eine Abfindung Verhandlungssache. Sie wird zum Beispiel in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht, in einem Aufhebungsvertrag oder in einem Sozialplan vereinbart (§§ 112 ff. BetrVG). Mit dem Abfindungsrechner ermitteln Sie die Regelabfindung und die gesetzliche Obergrenze für eine gerichtliche Abfindung (§ 10 KSchG).
Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Ob Sie sich gegen eine Kündigung gut wehren können, hängt oft davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG).
- Im Betrieb arbeiten in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte zählen anteilig (§ 23 Abs. 1 KSchG). Bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 01.01.2004 begonnen haben, kann noch die Grenze von mehr als fünf Arbeitnehmern gelten.
Gilt das Gesetz, braucht eine Kündigung einen Grund, der in der Person, im Verhalten oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegt (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Gilt das Gesetz nicht, etwa in einem kleinen Betrieb oder in den ersten sechs Monaten, ist der Schutz vor einer Kündigung deutlich schwächer. Eine Abfindung kann aber auch dann freiwillig vereinbart werden. Denken Sie daran, dass jede Abfindung steuerpflichtig ist. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) wird seit 2025 nur noch über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Welche Fristen sind nach einer Kündigung wichtig?
Die wichtigste Frist ist die Klagefrist: Wer geltend machen will, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam (§ 7 KSchG).
Außerdem muss eine Kündigung schriftlich erfolgen; eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam (§ 623 BGB). Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte an mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld denken: Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ist möglich (§ 159 SGB III).
Welche Themen behandelt dieser Bereich noch?
Neben der Abfindung gehören weitere Fragen zum Ende eines Arbeitsverhältnisses in diesen Bereich. Geplant sind unter anderem Erklärungen und Werkzeuge zu folgenden Themen:
- Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB) und verlängert sich für Kündigungen durch den Arbeitgeber mit der Dauer der Beschäftigung (§ 622 Abs. 2 BGB).
- Urlaub bei Kündigung: Kann Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Kündigungsschutzklage: Ablauf und Fristen des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Für Fragen rund um das Arbeitszeugnis gibt es einen eigenen Bereich mit dem Zeugnis-Decoder.
Häufige Fragen
Wie hoch ist eine Abfindung in der Regel?
Die gesetzliche Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsverdienste je Beschäftigungsjahr (§ 1a Abs. 2 KSchG). Einen Anspruch darauf gibt es aber nur bei einer betriebsbedingten Kündigung mit entsprechendem Hinweis, wenn keine Klage erhoben wird. Ansonsten ist die tatsächliche Höhe Verhandlungssache.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Kündigung in der Regel als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten, wenn Sie eine Kündigung überprüfen lassen wollen.
Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?
Nein. Kündigung und Aufhebungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses bedürfen der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist daher unwirksam. Nötig ist ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift.