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Arbeitszeugnis

Zeugnissprache verstehen, Noten erkennen und eine Berichtigung verlangen.

Arbeitszeugnisse klingen fast immer freundlich. Trotzdem steckt hinter vielen Formulierungen eine klare Bewertung. Hier erfahren Sie, wie die Zeugnissprache in der Praxis gelesen wird, welche Rechte Sie beim Zeugnis haben und wann Sie eine Berichtigung verlangen können. Mit dem Zeugnis-Decoder ordnen Sie die wichtigsten Standardformeln in wenigen Schritten einer Schulnote zu – ganz ohne Texteingabe.

Wichtiger Hinweis

Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.

Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.

Arbeitszeugnis: das Wichtigste im Überblick

Welche Rechte habe ich beim Arbeitszeugnis?

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 Abs. 1 Satz 1 GewO). Es enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Ihr Verlangen muss es sich auch auf Leistung und Verhalten erstrecken. Dann spricht man von einem qualifizierten Zeugnis (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO).

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Formulierungen, die eine andere als die erkennbare Aussage treffen sollen, sind unzulässig (§ 109 Abs. 2 GewO).

Wie lese ich die Noten im Arbeitszeugnis?

Die Bewertung der Leistung steckt meist in der sogenannten Zufriedenheitsformel. Kleine Unterschiede entscheiden: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ wird als sehr gut gelesen, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ als gut und „zu unserer vollen Zufriedenheit“ als befriedigend. Ähnliche Abstufungen gibt es beim Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.

Diese Deutungen sind in der Praxis verbreitete Lesarten, keine amtliche Skala. Der Zeugnis-Decoder zeigt Ihnen für Leistung, Verhalten und Schlussformel die übliche Lesart und eine Durchschnittsnote.

Wie hilft der Zeugnis-Decoder?

Der Decoder ist für qualifizierte Zeugnisse gedacht. Sie müssen keinen Text abtippen. Stattdessen wählen Sie in drei Listen die Formulierung aus, die Ihrem Zeugnis am nächsten kommt:

  1. die Zufriedenheitsformel zur Leistung,
  2. die Formel zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden,
  3. die Bestandteile der Schlussformel.

Der Decoder zeigt Ihnen zu jeder Auswahl die übliche Note und berechnet daraus einen Durchschnitt. Achten Sie zusätzlich auf mögliche Warnsignale: Werden zum Beispiel die Kollegen vor den Vorgesetzten genannt, gilt das in der Praxis als möglicher Hinweis auf Schwierigkeiten im Verhältnis zu Vorgesetzten. Sicher ist eine solche Deutung aber nie. So erkennen Sie schnell, ob sich ein genauerer Blick auf Ihr Zeugnis lohnt.

Wann kann ich eine bessere Note verlangen?

Bei Streit über die Note kommt es auf die Beweislast an. Befriedigend gilt als durchschnittliche Bewertung (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Wer eine bessere Note möchte, muss das begründen. Wer schlechter als befriedigend bewertet wird, kann verlangen, dass der Arbeitgeber diese Bewertung begründet und im Streitfall beweist (BAG, Urteil vom 14.10.2003 – 9 AZR 12/03).

Auf eine Schlussformel mit Bedauern, Dank und guten Wünschen besteht dagegen kein gesetzlicher Anspruch (BAG, Urteil vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11). Fehlt sie, wird das in der Praxis allerdings oft als schwächeres Signal gelesen.

Welche Themen behandelt dieser Bereich noch?

Rund um das Arbeitszeugnis gibt es weitere Fragen, die wir in diesem Bereich nach und nach aufgreifen wollen, zum Beispiel:

  • Berichtigung des Zeugnisses: wie Sie Änderungen beim Arbeitgeber anfordern und begründen,
  • Zwischenzeugnis: wann es sinnvoll ist und worauf Sie achten sollten,
  • einfaches oder qualifiziertes Zeugnis: die Unterschiede im Detail.

Wenn Ihr Zeugnis im Zusammenhang mit einer Kündigung steht, finden Sie im Bereich Kündigung & Abfindung den Abfindungsrechner.

Häufige Fragen

Was bedeutet „zu unserer vollen Zufriedenheit“?

Nach der verbreiteten Lesart steht „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für die Note befriedigend (3). Mit dem Zusatz „stets“ gilt die Formel als gut (2), „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ als sehr gut (1). Eine amtliche Notenskala gibt es nicht.

Muss mein Arbeitgeber mir ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen?

Ja, wenn Sie das verlangen. Ohne Ihr Verlangen enthält das Zeugnis nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen muss es auch Leistung und Verhalten beurteilen (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO).

Sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis erlaubt?

Nein. Das Zeugnis muss klar und verständlich sein. Merkmale oder Formulierungen, die eine andere als die erkennbare Aussage treffen sollen, sind unzulässig (§ 109 Abs. 2 GewO). Die üblichen abgestuften Zufriedenheitsformeln sind davon zu unterscheiden.