Verkehrsunfall
Schadensersatz, Schmerzensgeld und Fristen nach einem Verkehrsunfall.
Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigten oft mehr Ansprüche zu, als sie zunächst denken: neben der Reparatur etwa Gutachterkosten, Nutzungsausfall, eine Kostenpauschale und bei Verletzungen Schmerzensgeld. Grundlage ist das Schadensersatzrecht (§ 249 BGB) zusammen mit der Halterhaftung (§ 7 StVG). Hier finden Sie Erklärungen und Werkzeuge, mit denen Sie Ihre Ansprüche ordnen und Fristen im Blick behalten.
Wichtiger Hinweis
Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.
Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.
Rechner und Checker
- Checker Unfall-Ansprüche-Checker Nach dem Verkehrsunfall: Checkliste aller möglichen Schadensersatzansprüche – Reparatur, Gutachter, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld – mit Rechtsgrundlage und Verjährungsdatum. § 7 StVG§ 17 StVG
- Checker Totalschaden-Checker (130-Prozent-Regel) Reparieren oder Totalschaden? Der Checker prüft Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert nach § 249 BGB und der 130-Prozent-Rechtsprechung des BGH. § 249 BGBBGH VI ZR 314/90
Verkehrsunfall: das Wichtigste im Überblick
Wer haftet nach einem Verkehrsunfall?
Im Straßenverkehr haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die beim Betrieb entstehen, auch ohne eigenes Verschulden (§ 7 Abs. 1 StVG). Daneben haftet der Fahrer, wenn er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft (§ 18 StVG). Hinzu kommt die allgemeine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden (§ 823 Abs. 1 BGB).
Haben beide Seiten den Unfall verursacht, wird der Schaden nach einer Quote verteilt. Entscheidend ist, wer den Unfall in welchem Maß verursacht hat (§ 17 StVG). Ihre Ansprüche können Sie direkt gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen (§ 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
Damit Sie Ihre Ansprüche später belegen können, sollten Sie direkt am Unfallort Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Gegners notieren, Fotos machen und Zeugen festhalten. Verlassen Sie die Unfallstelle nicht vorschnell: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich strafbar (§ 142 StGB).
Welche Schäden können Sie geltend machen?
Der Geschädigte soll so gestellt werden, als hätte es den Unfall nicht gegeben (§ 249 Abs. 1 BGB). Typische Schadenspositionen sind:
- Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigen- und Abschleppkosten (§ 249 BGB),
- merkantile Wertminderung (§ 251 BGB),
- Nutzungsausfall oder Mietwagen – aber nicht beides zugleich (§ 249 BGB),
- eine allgemeine Kostenpauschale für Telefon, Porto und Ähnliches,
- Anwaltskosten des Geschädigten (§ 249 BGB),
- bei Verletzungen Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB, § 11 Satz 2 StVG), Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall (§§ 842, 843 BGB, § 11 StVG).
Der Unfall-Ansprüche-Checker erstellt Ihnen nach wenigen Fragen eine Liste der Positionen, die in Ihrem Fall in Betracht kommen – mit Rechtsgrundlage und Verjährungsdatum.
Wann verjähren Ansprüche aus einem Unfall?
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB, § 14 StVG). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie den Schädiger kennen (§ 199 Abs. 1 BGB). Für den Direktanspruch gegen die Versicherung gilt dieselbe Frist (§ 115 Abs. 2 VVG). Bei einem Unfall im Jahr 2026 endet die Verjährung also grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2029.
Haben Sie den Unfall allein verschuldet, bestehen keine Ansprüche gegen den Gegner. Dann kommt für den eigenen Schaden nur eine eigene Kaskoversicherung nach ihren Vertragsbedingungen in Frage.
Welche Themen behandelt dieser Bereich künftig?
Der Bereich Verkehrsunfall wird schrittweise ausgebaut. Geplant sind unter anderem Hilfen zu diesen Themen:
- Haftungsquote: wie typische Unfallsituationen bei beidseitiger Verursachung bewertet werden.
- Nutzungsausfall: wie sich die Entschädigung für die Zeit ohne Auto berechnet.
- Totalschaden: wann sich eine Reparatur nicht mehr lohnt und was dann ersetzt wird.
Alle Inhalte geben eine Orientierung, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Bei streitiger Schuldfrage oder Verletzungen ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die richtige Ansprechperson.
Häufige Fragen
An wen wende ich mich nach einem unverschuldeten Unfall?
Sie können Ihre Ansprüche direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen (§ 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Halter und Fahrer haften daneben auch persönlich (§§ 7, 18 StVG). Notieren Sie am Unfallort Kennzeichen, Namen und Versicherung des Gegners.
Bekomme ich Nutzungsausfall und Mietwagen?
Nein, nur eines von beiden. Beide Positionen gleichen denselben Nachteil aus – dass Sie Ihr Auto nicht nutzen können (§ 249 BGB). Entweder Sie nehmen einen Mietwagen und lassen sich die Kosten ersetzen, oder Sie verlangen eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche durchzusetzen?
Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres (§§ 195, 199 BGB, § 14 StVG). Für einen Unfall im Jahr 2026 läuft die Frist grundsätzlich mit dem 31.12.2029 ab. Warten Sie trotzdem nicht zu lange, denn Beweise lassen sich zeitnah besser sichern.