Sorgerecht & Umgang
Umgangspläne, Wechselmodell und Sorgerecht nach einer Trennung.
Nach einer Trennung bleibt die Frage, wie Eltern die Zeit mit ihrem Kind aufteilen und wer welche Entscheidungen trifft. Das Gesetz gibt dabei einen Rahmen vor, aber kein festes Modell: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 Abs. 1 BGB). Hier finden Sie verständliche Erklärungen und Werkzeuge, mit denen Sie Umgangsmodelle planen und vergleichen können.
Wichtiger Hinweis
Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.
Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.
Rechner und Checker
- Generator Umgangsplan-Generator Umgangsplan in einer Minute: Kalender für jedes zweite Wochenende, Wechselmodell 7/7 oder 2-2-5-5 erstellen, mit Übergabezeiten und Zeitanteilen je Elternteil. § 1684 BGB§ 1626 BGB
- Checker Sorgerecht-Checker Wer hat das Sorgerecht für Ihr Kind? Der Checker prüft Ehe, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Gerichtsentscheidung nach § 1626a BGB und zeigt nächste Schritte. § 1626a BGB§ 1626 BGB
Sorgerecht & Umgang: das Wichtigste im Überblick
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Verschiedenes. Die elterliche Sorge umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen – für seine Person und sein Vermögen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Wer das Sorgerecht hat, trifft also Entscheidungen, etwa über Schule, Gesundheit oder den Wohnort.
Das Umgangsrecht regelt dagegen den persönlichen Kontakt. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Das gilt unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat.
Auch bei gemeinsamer Sorge nach einer Trennung muss nicht alles gemeinsam entschieden werden. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist gegenseitiges Einvernehmen nötig. Über Dinge des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil allein, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (§ 1687 Abs. 1 BGB).
Wie können Eltern den Umgang regeln?
In erster Linie einigen sich die Eltern selbst. Das Gesetz geht davon aus, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Eltern gehört (§ 1626 Abs. 3 BGB). Wie oft und wie lange, legt es aber nicht fest.
Verbreitet sind Modelle wie „jedes zweite Wochenende“ oder ein Wechselmodell, bei dem das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt. Mit dem Umgangsplan-Generator können Sie vier gängige Modelle für 4 bis 26 Wochen als Kalender darstellen und sehen, wie sich die Tage prozentual verteilen. Das macht Vorschläge konkret und leichter vergleichbar.
Beide Eltern müssen dabei alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (§ 1684 Abs. 2 BGB).
Wer hilft, wenn sich die Eltern nicht einigen?
Das Jugendamt berät Eltern bei der Ausübung des Umgangsrechts und kann bei Umgangskontakten vermitteln (§ 18 Abs. 3 SGB VIII). Diese Beratung ist oft der beste erste Schritt, weil sie ohne gerichtliches Verfahren auskommt.
Gelingt keine Einigung, kann das Familiengericht über den Umgang entscheiden und ihn näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB). Im Verfahren können die Eltern eine einvernehmliche Regelung treffen, die das Gericht als Vergleich billigt (§ 156 FamFG). Auch beim Sorgerecht kann ein Elternteil bei Getrenntleben beantragen, dass ihm das Familiengericht die Sorge ganz oder teilweise allein überträgt (§ 1671 Abs. 1 BGB).
Welche Themen behandelt dieser Bereich künftig?
Neben dem Umgangsplan sollen nach und nach weitere Hilfen hinzukommen. Geplant sind unter anderem Erklärungen und Werkzeuge zu diesen Fragen:
- Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern: wie die gemeinsame Sorge entsteht, etwa durch Sorgeerklärungen (§ 1626a BGB).
- Ferien- und Feiertagsregelungen: wie sich besondere Zeiten fair aufteilen lassen.
- Umzug mit dem Kind: welche Rolle das Sorgerecht spielt, wenn ein Elternteil wegziehen möchte.
Alle Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Streit über Sorge oder Umgang ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht die richtige Ansprechperson.
Häufige Fragen
Hat der andere Elternteil auch ohne Sorgerecht ein Recht auf Umgang?
Ja. Das Umgangsrecht hängt nicht vom Sorgerecht ab. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet, und das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 Abs. 1 BGB). Einschränkungen sind nur durch das Familiengericht möglich (§ 1684 Abs. 4 BGB).
Gibt es feste gesetzliche Umgangszeiten?
Nein. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Modell vor. Die Eltern vereinbaren den Umgang selbst; gelingt das nicht, kann das Familiengericht ihn regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB). Modelle wie jedes zweite Wochenende oder das Wechselmodell sind verbreitete Beispiele, aber keine rechtliche Vorgabe.
Muss ich bei gemeinsamer Sorge jede Entscheidung absprechen?
Nein. Nur bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, etwa der Schulwahl, ist gegenseitiges Einvernehmen nötig. Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil allein, bei dem das Kind gewöhnlich lebt (§ 1687 Abs. 1 BGB). Während der Umgangszeit entscheidet der andere Elternteil über Fragen der tatsächlichen Betreuung.