Rechtsrechner

Verträge & Kündigung

Verträge kündigen, widerrufen und Gewährleistung durchsetzen.

Ob Fitnessstudio, Handyvertrag oder Online-Kauf: Das Verbraucherrecht regelt, wie lange ein Vertrag Sie binden darf, wann Sie kündigen oder widerrufen können und welche Rechte Sie bei mangelhafter Ware haben. Die Rechner in diesem Bereich übersetzen die gesetzlichen Fristen in konkrete Daten – damit Sie wissen, bis wann Sie handeln müssen und wann ein Vertrag tatsächlich endet.

Wichtiger Hinweis

Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.

Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.

Verträge & Kündigung: das Wichtigste im Überblick

Wie komme ich aus einem Vertrag wieder heraus?

Es gibt drei Wege, die im Alltag oft verwechselt werden:

  • Kündigung: beendet einen laufenden Vertrag, etwa ein Abo oder eine Mitgliedschaft, für die Zukunft.
  • Widerruf: erlaubt es, sich bei bestimmten Verträgen – zum Beispiel online geschlossenen – innerhalb einer kurzen Frist ohne Begründung wieder zu lösen.
  • Gewährleistung: gibt Ihnen Rechte, wenn eine gekaufte Sache mangelhaft ist.

Welcher Weg passt, hängt von der Art des Vertrags und vom Zeitpunkt ab. Die Fristen sind jeweils unterschiedlich – und genau dort entstehen die meisten Probleme.

Welche Kündigungsfristen gelten für Abos und Mitgliedschaften?

Für Laufzeitverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, hat das Gesetz für faire Verbraucherverträge klare Grenzen gesetzt. In AGB darf die Erstlaufzeit höchstens 2 Jahre betragen, die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit höchstens 1 Monat (§ 309 Nr. 9 Buchst. c BGB). Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).

Für Mobilfunk- und Internetverträge gilt eine eigene Regel: Nach der Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten können Sie jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 56 Abs. 1 und 3 TKG). Für die Kündigung darf in AGB keine strengere Form als die Textform verlangt werden (§ 309 Nr. 13 BGB, für Verträge ab dem 1. Oktober 2016). Können solche Verträge auf der Website des Anbieters abgeschlossen werden, muss dort ein Kündigungsbutton vorhanden sein (§ 312k BGB).

Mit dem Kündigungsschreiben-Generator mit Fristrechner ermitteln Sie das Vertragsende und erhalten direkt ein passendes Kündigungsschreiben.

Widerruf und Gewährleistung – was ist der Unterschied?

Bei Verträgen, die Sie online, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei einem Kauf von Waren beginnt sie grundsätzlich mit dem Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB). Eine Begründung ist nicht nötig.

Die Gewährleistung betrifft dagegen Mängel. Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, können Sie zum Beispiel Nacherfüllung verlangen (§ 437 BGB). Diese Ansprüche verjähren bei beweglichen Sachen in der Regel in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB).

Zu beiden Themen – Widerrufsfristen beim Online-Kauf und Gewährleistungsfristen bei mangelhafter Ware – sind weitere Rechner in diesem Bereich geplant.

Worauf sollten Sie bei Fristen achten?

Bei Kündigung und Widerruf kommt es in der Regel darauf an, dass Ihre Erklärung rechtzeitig beim Vertragspartner ankommt; eine Erklärung gegenüber einem Abwesenden wird mit Zugang wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB). Planen Sie deshalb Postlaufzeiten ein und sichern Sie sich einen Nachweis – etwa eine Eingangsbestätigung, die gesendete E-Mail oder einen Einlieferungsbeleg.

Lesen Sie außerdem die Vertragsunterlagen: Manche Verträge sind für Sie günstiger als das gesetzliche Minimum. Die Rechner des Rechtsrechners geben eine Orientierung auf Grundlage der gesetzlichen Regeln; bei Streit über größere Beträge kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Häufige Fragen

Wie lange darf mich ein Fitnessstudio-Vertrag binden?

Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 höchstens 2 Jahre in der Erstlaufzeit. Danach ist der Vertrag jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei älteren Verträgen können längere Verlängerungen und Fristen vereinbart sein.

Kann ich einen Vertrag per E-Mail kündigen?

In der Regel ja. AGB dürfen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB), und eine E-Mail erfüllt die Textform in der Regel. Das gilt für Verträge ab dem 1. Oktober 2016. Kann ein solcher Vertrag auf der Website des Anbieters abgeschlossen werden, muss dort zusätzlich ein Kündigungsbutton vorhanden sein (§ 312k BGB).

Wie lange kann ich einen Online-Kauf widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei Waren beginnt sie grundsätzlich mit dem Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB). Eine Begründung ist für den Widerruf nicht erforderlich.