Inkasso & Schulden
Verjährung, Inkassokosten und Mahnbescheid – Forderungen richtig einordnen.
Ein Inkassoschreiben oder ein Mahnbescheid wirft schnell Fragen auf: Ist die Forderung überhaupt noch durchsetzbar? Welche Fristen laufen jetzt? Die Rechner in diesem Bereich helfen Ihnen, Forderungen sachlich einzuordnen – zuerst mit Blick auf die Verjährung. Sie erfahren, wann eine Rechnung verjährt, was eine Teilzahlung bewirkt und warum Sie gerichtliche Post nie ignorieren sollten.
Wichtiger Hinweis
Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.
Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.
Rechner und Checker
- Fristenrechner Verjährungsrechner für Forderungen Verjährung von Rechnungen und Inkasso-Forderungen prüfen: 3 Jahre zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB), Neubeginn durch Teilzahlung, 30 Jahre bei Titel. § 195 BGB§ 199 BGB
- Rechner Pfändungsrechner (Pfändungstabelle 2026) Pfändungsfreigrenze berechnen: Wie viel vom Lohn pfändbar ist – nach § 850c ZPO und der Pfändungstabelle ab 01.07.2026, mit Unterhaltspflichten und P-Konto-Freibetrag. § 850c ZPOPfändfreigrBek 2026
- Rechner Verzugszinsen-Rechner Verzugszinsen taggenau berechnen: 5 bzw. 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB), Verzugsbeginn nach § 286 BGB, 40-Euro-Pauschale, Teilzahlungen. § 288 BGB§ 286 BGB
Inkasso & Schulden: das Wichtigste im Überblick
Wann ist eine Forderung verjährt?
Die meisten Geldforderungen aus dem Alltag verjähren nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine Rechnung aus 2023 verjährt deshalb in der Regel mit Ablauf des 31.12.2026.
Deutlich länger gelten Forderungen, über die bereits ein Titel vorliegt, etwa ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid: Sie verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), gerechnet ab Rechtskraft (§ 201 BGB).
Mit dem Verjährungsrechner für Forderungen ermitteln Sie das genaue Verjährungsdatum – auch wenn eine Teilzahlung die Frist neu gestartet hat.
Was ändert sich durch Zahlungen oder Verhandlungen?
Zwei Mechanismen verschieben das Fristende:
- Neubeginn: Erkennen Sie die Forderung an, zum Beispiel durch eine Abschlagszahlung, beginnt die Verjährung von vorn (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) – und zwar ab dem Tag nach der Zahlung, nicht erst zum Jahresende. Das gilt nur, wenn die Verjährung schon läuft; eine Zahlung im Entstehungsjahr verschiebt das Fristende nicht (BGH, Urteil vom 08.01.2013 – VIII ZR 344/12).
- Hemmung: Verhandlungen über die Forderung oder ein Mahnbescheid halten die Verjährung an (§§ 203, 204 BGB). Die Zeit der Hemmung wird nicht mitgerechnet (§ 209 BGB).
Wichtig: Verjährung wirkt nicht automatisch. Sie müssen sich ausdrücklich darauf berufen (§ 214 Abs. 1 BGB). Was bereits gezahlt wurde, kann nicht zurückgefordert werden (§ 214 Abs. 2 BGB).
Mahnbescheid erhalten – was ist zu tun?
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist kein gewöhnliches Mahnschreiben. Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Gegen den Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Ohne Widerspruch kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen (§ 699 ZPO) und hätte damit einen Titel. Reagieren Sie deshalb immer – auch wenn Sie die Forderung für verjährt halten.
Dem Mahnbescheid liegt in der Regel ein Vordruck bei, mit dem Sie der gesamten Forderung oder nur einem Teil widersprechen können. Will der Gläubiger die Forderung nach Ihrem Widerspruch weiter verfolgen, wird die Sache an das zuständige Gericht abgegeben, und es kommt zu einem streitigen Verfahren (§ 696 ZPO). Dort können Sie sich auf die Verjährung berufen.
Welche Themen behandelt dieser Bereich außerdem?
Neben der Verjährung spielen bei offenen Forderungen weitere Fragen eine Rolle, zu denen zusätzliche Rechner geplant sind:
- Verzugszinsen: Ist an dem Geschäft ein Verbraucher beteiligt, beträgt der Verzugszinssatz für Geldschulden fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Wie viel das im Einzelfall ausmacht, hängt von Betrag und Dauer ab.
- Inkassokosten: Ob und in welcher Höhe zusätzliche Kosten verlangt werden dürfen, ist eine eigene Prüfung wert.
- Ablauf des Mahnverfahrens: welche Schritte auf einen Mahnbescheid folgen und welche Fristen dabei gelten.
Die Rechner geben eine Orientierung auf Grundlage der gesetzlichen Regeln. Bei hohen Beträgen oder einem laufenden Gerichtsverfahren kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Häufige Fragen
Wann verjährt eine Rechnung?
In der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Eine Rechnung aus 2023 verjährt also mit Ablauf des 31.12.2026. Teilzahlungen, Verhandlungen oder ein Mahnbescheid können das Fristende verschieben.
Muss ich auf ein Inkassoschreiben reagieren?
Ein Inkassoschreiben ist eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt und noch nicht verjährt ist. Ist sie verjährt, können Sie sich schriftlich auf die Verjährung berufen (§ 214 Abs. 1 BGB). Einen gerichtlichen Mahnbescheid dürfen Sie dagegen nie ignorieren.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid?
Der Widerspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Das gilt auch dann, wenn Sie die Forderung für verjährt halten, denn das Gericht prüft dies im Mahnverfahren nicht.