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Bußgeld & Fahrverbot

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Geblitzt, und jetzt? Wie teuer eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird, legt der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog fest. Er bestimmt Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot. Hinzu kommen beim Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG). Hier finden Sie die aktuellen Regelsätze, wichtige Fristen und Rechner, mit denen Sie die Folgen eines Verstoßes schnell einschätzen.

Wichtiger Hinweis

Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.

Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.

Bußgeld & Fahrverbot: das Wichtigste im Überblick

Wie setzt sich ein Bußgeld zusammen?

Die Regelsätze für Verkehrsverstöße stehen in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Für Geschwindigkeitsverstöße mit Pkw und Motorrad unterscheidet sie zwischen innerorts und außerorts und staffelt nach der Überschreitung in km/h. Die Punkte im Fahreignungsregister ergeben sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 13 FeV).

Bei geringen Verstößen bleibt es bei einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 € ohne zusätzliche Kosten (§ 56 Abs. 1 OWiG). Ist das Bußgeld höher, ergeht ein Bußgeldbescheid. Dann kommen eine Gebühr von 5 % der Geldbuße, mindestens 25 € (§ 107 Abs. 1 OWiG), sowie 3,50 € Zustellkosten hinzu (§ 107 Abs. 3 OWiG).

Mit dem Bußgeldrechner Geschwindigkeit sehen Sie für Ihren Fall auf einen Blick Bußgeld, Gebühren, Punkte und ein mögliches Fahrverbot.

Wann droht ein Fahrverbot?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu viel vor. Es dauert je nach Schwere einen bis drei Monate (§ 25 Abs. 1 StVG).

Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer früheren Entscheidung erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, obwohl er schon einmal wegen mindestens 26 km/h belangt wurde, erhält in der Regel ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV). In der Probezeit führt eine Überschreitung ab 21 km/h außerdem zu einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG).

Was bedeuten die Punkte in Flensburg?

Punkte werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Bei Ordnungswidrigkeiten werden sie nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt, wenn der Verstoß mit 1 Punkt bewertet ist, und nach fünf Jahren bei 2 Punkten (§ 29 Abs. 1 StVG).

Wer Punkte sammelt, muss mit Maßnahmen rechnen: Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 StVG).

Welche Fristen sollten Sie kennen?

Ein Geschwindigkeitsverstoß verjährt nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 01.07.2026). Bestimmte Maßnahmen der Behörde, etwa die Anhörung, unterbrechen die Verjährung (§ 33 Abs. 1 OWiG).

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Danach wird er rechtskräftig. Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Messung. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, kann sich eine Beratung lohnen.

Welche Themen behandelt dieser Bereich künftig?

Neben Geschwindigkeitsverstößen sollen weitere häufige Verkehrsverstöße hinzukommen, zum Beispiel:

  • Rotlichtverstoß: was ein Überfahren der roten Ampel kostet.
  • Abstandsverstoß: welche Folgen zu dichtes Auffahren hat.
  • Handy am Steuer: welche Regeln für die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt gelten.

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, findet erste Informationen im Alkohol-am-Steuer-Checker. Alle Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Was kostet es, innerorts 21 km/h zu schnell zu fahren?

Bei 21 bis 25 km/h zu viel innerorts sieht der Bußgeldkatalog 115 € Bußgeld und 1 Punkt vor. Hinzu kommen 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellkosten (§ 107 OWiG), insgesamt also 143,50 €. Ein Fahrverbot gibt es dafür in der Regel nicht.

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?

Bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es Punkte ab einer Überschreitung von 21 km/h, innerorts wie außerorts. Grundlage ist die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Je nach Höhe der Überschreitung sind es 1 oder 2 Punkte.

Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Der Einspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.