Rechtsrechner

Strafrecht & Verkehrsstrafrecht

Promillegrenzen, Fahrerlaubnis und Strafbefehl – die Folgen auf einen Blick.

Eine Alkoholfahrt kann je nach Promillewert eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein – mit sehr unterschiedlichen Folgen für Geldbeutel, Punktekonto und Führerschein. Die Rechner in diesem Bereich ordnen einen festgestellten Wert rechtlich ein und zeigen, welche Sanktionen nach Gesetz und Bußgeldkatalog drohen. Sie sagen nie, ob jemand fahren darf: Wer getrunken hat, sollte kein Fahrzeug führen.

Wichtiger Hinweis

Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.

Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.

Strafrecht & Verkehrsstrafrecht: das Wichtigste im Überblick

Mit Alkohol gefahren – was droht jetzt?

Entscheidend sind der festgestellte Wert, die Art des Fahrzeugs und ob Ausfallerscheinungen vorlagen:

  • Ab 0,5 Promille (bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol) ohne Ausfallerscheinungen ist das Führen eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG). Beim ersten Mal sieht der Bußgeldkatalog 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor.
  • Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder nach einem Unfall kann eine Straftat vorliegen (§ 316 StGB bzw. § 315c StGB).
  • Ab 1,1 Promille ist die Fahrt mit einem Kraftfahrzeug immer eine Straftat (§ 316 StGB). In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 StGB), mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren (§ 69a StGB). Im Fahreignungsregister werden dann 3 Punkte eingetragen, ohne Entziehung 2 Punkte (Anlage 13 FeV).
  • Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV).

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit folgen nur bei Fahrern in der Probezeit (§ 2a StVG). Radfahrer gelten erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig; eine 0,5-Promille-Ordnungswidrigkeit gibt es für sie nicht. Für eine Straftat auf dem Fahrrad gibt es 2 Punkte, aber keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat – was ist der Unterschied?

Eine Ordnungswidrigkeit wird von der Bußgeldbehörde mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Zur Geldbuße kommen Gebühren und Auslagen (§ 107 OWiG). Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt; danach erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.

Eine Straftat wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt und vom Strafgericht geahndet. Bei Trunkenheit im Verkehr drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 316 StGB). Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist deutlich einschneidender als ein Fahrverbot: Die Fahrerlaubnis erlischt (§ 69 Abs. 3 StGB) und muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.

Mit dem Alkohol-am-Steuer-Checker sehen Sie, wie ein festgestellter Wert rechtlich einzuordnen ist und welche Folgen drohen. Der Checker ist kein Promillerechner.

Welche Themen behandelt dieser Bereich außerdem?

Im Verkehrsstrafrecht sind weitere Rechner und Erklärungen geplant, zum Beispiel:

  • Strafbefehl: Viele Verfahren werden ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 StPO).
  • Sperrfrist und Neuerteilung: wann nach einer Entziehung wieder eine Fahrerlaubnis beantragt werden kann (§ 69a StGB).
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: welche Pflichten nach einem Unfall bestehen (§ 142 StGB).

Für Geschwindigkeitsverstöße finden Sie den Bußgeldrechner Geschwindigkeit.

Was sollten Sie nach einer Kontrolle beachten?

Wird gegen Sie ermittelt, haben Sie als Beschuldigter das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern (§ 136 Abs. 1 StPO). Für die absolute Fahruntüchtigkeit ist die Blutprobe maßgeblich; ein Atemalkoholwert kann als Indiz für relative Fahruntüchtigkeit dienen. Beachten Sie Fristen in Schreiben von Behörden und Gerichten genau. Bei einem Strafverfahren oder drohendem Führerscheinverlust ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Die Rechner geben eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ab wie viel Promille ist Autofahren eine Straftat?

Ab 1,1 Promille immer (§ 316 StGB). Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen oder es zu einem Unfall kommt (§ 316 StGB bzw. § 315c StGB). Zwischen 0,5 und 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 24a StVG).

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?

Beim Fahrverbot dürfen Sie für eine bestimmte Zeit nicht fahren und erhalten den Führerschein danach zurück. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 3 StGB). Nach Ablauf der Sperrfrist (§ 69a StGB) müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Gilt für Fahranfänger eine andere Promillegrenze?

Ja. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer (§ 24c StVG). Ein Verstoß kostet 250 € plus Gebühren und 1 Punkt; in der Probezeit folgen ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (§ 2a StVG).