Rechtsrechner

Mietrecht

Kündigungsfristen, Mieterhöhung, Nebenkosten und Kaution – Werkzeuge für Mieter und Vermieter.

Ob Umzug, Eigenbedarf oder Streit um Fristen: Im Mietrecht entscheiden oft wenige Tage darüber, ob eine Kündigung rechtzeitig ist. In diesem Bereich finden Mieter und Vermieter Rechner und verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Regeln für Wohnraum. Grundlage sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Ergebnisse helfen bei der Planung, ersetzen aber keine Prüfung Ihres Mietvertrags im Einzelfall.

Wichtiger Hinweis

Die Ergebnisse sind unverbindlich. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Lassen Sie jedes Ergebnis von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen oder Fristen danach ausrichten.

Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Ergebnisse treffen, übernehmen wir keine Haftung. Einzelheiten im Haftungsausschluss.

Mietrecht: das Wichtigste im Überblick

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung?

Bei einem unbefristeten Mietvertrag über Wohnraum gilt eine einfache Grundregel: Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Für Mieter bleibt es immer bei dieser Frist von rund drei Monaten.

Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate, also auf sechs beziehungsweise neun Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Vereinbarungen, die für den Mieter ungünstiger sind, sind unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Mit dem Kündigungsfrist-Rechner für Mietverträge ermitteln Sie das genaue Mietende – inklusive Samstagen und Feiertagen Ihres Bundeslandes.

Was muss bei einer Mietkündigung beachtet werden?

Neben der Frist gibt es einige Formalien, an denen eine Kündigung scheitern kann:

  • Schriftform: Die Kündigung muss auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). E-Mail oder WhatsApp reichen nicht.
  • Zugang: Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht wann sie abgeschickt wird.
  • Werktage: Samstage zählen bei der Karenzfrist als Werktag mit (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04). Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht.

Vermieter brauchen für eine ordentliche Kündigung außerdem ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf (§ 573 BGB). Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben stehen (§ 573 Abs. 3 BGB).

Welche Themen behandelt dieser Bereich noch?

Das Mietrecht umfasst weit mehr als die Kündigung. In diesem Bereich sollen nach und nach weitere Werkzeuge und Erklärungen hinzukommen, unter anderem zu diesen Themen:

  • Mieterhöhung: Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um nicht mehr als 20 Prozent steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In bestimmten Gebieten kann die Grenze niedriger liegen.
  • Nebenkostenabrechnung: Der Vermieter muss über die Vorauszahlungen jährlich abrechnen; die Abrechnung ist spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Mietkaution: Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlungen betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Mieter darf sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten (§ 551 Abs. 2 BGB).

Für wen sind die Rechner gedacht?

Die Rechner im Bereich Mietrecht richten sich an Mieter und an private Vermieter. Sie bilden die gesetzlichen Regeln für unbefristete Mietverträge über Wohnraum ab. Für Gewerbemietverträge, Zeitmietverträge oder vertraglich vereinbarte Kündigungsverzichte können andere Regeln gelten. Wenn Ihr Fall davon betroffen ist oder Sie unsicher sind, ob eine Klausel wirksam ist, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder einem Mieterverein beraten.

Tipp für die Praxis: Notieren Sie sich das Datum, an dem Ihre Kündigung zugeht, und bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf. Im Streitfall kommt es genau auf diesen Tag an.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich kündigen, damit der laufende Monat mitzählt?

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter zugehen (§ 573c Abs. 1 BGB). Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen dabei nicht mit. Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats.

Hat der Vermieter längere Kündigungsfristen als der Mieter?

Ja, wenn das Mietverhältnis schon länger besteht. Ab fünf Jahren seit Überlassung beträgt die Frist für den Vermieter sechs Monate, ab acht Jahren neun Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Für den Mieter bleibt es bei drei Monaten.

Ist eine Kündigung der Wohnung per E-Mail gültig?

Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB). Sie brauchen ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail oder Messenger-Nachricht ist unwirksam und setzt keine Frist in Gang.