Umgangsplan erstellen
Wählen Sie ein Umgangsmodell und den Starttag. Sie erhalten einen druckbaren Kalender mit allen Übergaben und sehen, wie viele Tage das Kind bei wem verbringt.
Rechenbeispiele
Jedes 2. Wochenende über 12 Wochen
Die Eltern wählen das Modell „jedes 2. Wochenende Fr–So“ mit Übergabe am Freitag um 18 Uhr und Rückgabe am Sonntag um 18 Uhr. Als Zeitraum legen sie 12 Wochen fest. Der Kalender zeigt 6 Umgangswochenenden beim Vater, jeweils 48 Stunden. Das sind 288 von 2.016 Stunden. Ergebnis: 86 % Mutter · 14 % Vater, also 12 Tage beim Vater.
Wechselmodell 7/7
Die Eltern wechseln wöchentlich: Eine Woche lebt das Kind bei der Mutter, die nächste beim Vater. Über einen Zeitraum von 12 Wochen verbringt das Kind 6 Wochen bei jedem Elternteil. Das Ergebnis lautet 50 % Mutter · 50 % Vater.
Wechselmodell 2-2-5-5
Der Rhythmus umfasst 14 Tage: Das Kind ist zunächst zwei Tage bei Elternteil B, dann zwei Tage bei Elternteil A, danach fünf Tage am Stück bei B und anschließend fünf Tage am Stück bei A. Danach beginnt der 14-Tage-Zyklus von vorn. In jedem Zyklus verbringt das Kind damit 7 Tage bei A und 7 Tage bei B. Über 12 Wochen ergibt das 50 % Elternteil A · 50 % Elternteil B.
Ratgeber: Umgangsplan-Generator
Welche Umgangsmodelle gibt es nach einer Trennung?
Nach einer Trennung stellt sich in vielen Familien zuerst eine praktische Frage: Wann ist das Kind bei wem? Ein festes Modell gibt das Gesetz nicht vor. Es haben sich aber einige Rhythmen eingebürgert, die viele Eltern als Ausgangspunkt nutzen. Der Umgangsplan-Generator bildet vier davon ab:
| Modell | Rhythmus | Grundidee |
|---|---|---|
| Jedes 2. Wochenende Fr–So | alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag | Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil und verbringt jedes zweite Wochenende beim anderen. |
| Jedes 2. Wochenende Fr–Mo | alle 14 Tage von Freitag bis Montag | Wie oben, aber der andere Elternteil bringt das Kind am Montag in Schule oder Kita. |
| Wechselmodell 7/7 | eine Woche hier, eine Woche dort | Das Kind lebt etwa gleich lang bei beiden Eltern. |
| Wechselmodell 2-2-5-5 | 2 Tage, 2 Tage, 5 Tage, 5 Tage | Ebenfalls hälftige Betreuung, aber mit kürzeren Abständen zwischen den Kontakten. |
Diese Modelle sind Beispiele, keine Vorgaben. Welcher Rhythmus passt, hängt vom Alter des Kindes, von den Arbeitszeiten der Eltern, von der Entfernung zwischen den Wohnungen und vor allem von den Bedürfnissen des Kindes ab.
Was sagt das Gesetz zum Umgangsrecht?
Die zentrale Vorschrift ist § 1684 BGB. Sie stellt das Kind in den Mittelpunkt: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Gleichzeitig ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Umgang ist also nicht nur ein Recht der Eltern, sondern auch eine Pflicht.
Das Gesetz geht außerdem davon aus, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört (§ 1626 Abs. 3 BGB). Daraus folgt aber keine feste Aufteilung. Ob ein Kind jedes zweite Wochenende oder jede zweite Woche beim anderen Elternteil ist, regelt das Gesetz nicht.
Wichtig ist auch die sogenannte Wohlverhaltenspflicht: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert (§ 1684 Abs. 2 BGB). Wer das Kind gegen den anderen Elternteil einnimmt oder Übergaben immer wieder platzen lässt, handelt gegen diese Pflicht.
Wie funktioniert der Umgangsplan-Generator?
Der Generator ist ein Planungswerkzeug. Er rechnet keine Ansprüche aus, sondern übersetzt ein gewähltes Modell in einen konkreten Kalender. So gehen Sie vor:
- Modell wählen: jedes 2. Wochenende Fr–So, jedes 2. Wochenende Fr–Mo, Wechselmodell 7/7 oder Wechselmodell 2-2-5-5.
- Startdatum festlegen: Ab diesem Tag beginnt der Rhythmus.
- Zeitraum wählen: zwischen 4 und 26 Wochen.
- Ergebnis ansehen: Die Tabelle zeigt alle Zeiträume mit Datum und Uhrzeit der Übergaben. Zusätzlich sehen Sie den Anteil der Zeit je Elternteil in ganzen Prozent.
Der Kalender eignet sich als Gesprächsgrundlage. Viele Missverständnisse entstehen, weil Eltern unter „jedes zweite Wochenende“ Unterschiedliches verstehen – etwa, ob das Wochenende am Sonntagabend oder am Montagmorgen endet. Ein ausgedruckter Plan macht solche Unterschiede sofort sichtbar.
Wechselmodell 7/7 oder 2-2-5-5 – worin liegt der Unterschied?
Beide Wechselmodelle teilen die Zeit ungefähr hälftig auf. Sie unterscheiden sich aber darin, wie lange das Kind am Stück bei einem Elternteil ist.
Beim 7/7-Modell wechselt das Kind einmal pro Woche. Das bedeutet wenige Übergaben, aber jeweils eine ganze Woche ohne den anderen Elternteil. Manche Familien empfinden diesen Rhythmus als ruhig und gut planbar.
Beim 2-2-5-5-Modell wiederholt sich ein Zyklus von 14 Tagen: zwei Tage bei Elternteil B, zwei Tage bei Elternteil A, fünf Tage am Stück bei B und fünf Tage am Stück bei A. Über die zwei Wochen ergeben sich so für jeden Elternteil gleich viele Tage. Die Abstände zwischen den Kontakten sind kürzer, dafür gibt es mehr Übergaben.
Welches Modell besser passt, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Wechselmodell setzt in der Praxis voraus, dass die Eltern viel absprechen und nicht zu weit voneinander entfernt wohnen, damit Schul- oder Kitawege machbar bleiben.
Was sollte neben dem Rhythmus in einer Umgangsvereinbarung stehen?
Ein Kalender regelt den Alltag. Eine gute Umgangsvereinbarung geht meist darüber hinaus. Folgende Punkte sollten Eltern klären:
- Übergaben: Uhrzeit, Ort und wer bringt oder abholt.
- Ferien: wie die Schulferien aufgeteilt werden, unabhängig vom normalen Rhythmus.
- Feiertage und besondere Tage: Weihnachten, Ostern, Geburtstage des Kindes und der Eltern.
- Ausfälle: was gilt, wenn das Kind krank ist oder ein Termin nicht eingehalten werden kann, und ob ausgefallene Zeit nachgeholt wird.
- Kommunikation: wie sich die Eltern über Schule, Arzttermine und Freizeit austauschen.
Eine solche Vereinbarung ist umso wichtiger, je mehr Konfliktpotenzial besteht. Sie ersetzt nicht das Gespräch, schafft aber eine verlässliche Grundlage. Bei allen Absprachen gilt die Wohlverhaltenspflicht beider Eltern (§ 1684 Abs. 2 BGB).
Was tun, wenn sich die Eltern nicht einigen können?
Wenn Eltern keinen gemeinsamen Plan finden, gibt es Hilfe, bevor ein Gericht entscheiden muss. Das Jugendamt berät Eltern bei der Ausübung des Umgangsrechts und kann bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln (§ 18 Abs. 3 SGB VIII). Die Beratung ist ein guter erster Schritt, gerade wenn die Gespräche festgefahren sind.
Gelingt keine Einigung, kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB). Auch im gerichtlichen Verfahren wirkt das Gericht auf eine Einigung hin. Die Eltern können sich dort auf eine Umgangsregelung verständigen, die das Gericht als Vergleich billigt (§ 156 FamFG).
Ein mit dem Generator erstellter Kalender kann in solchen Gesprächen helfen, weil er Vorschläge konkret und vergleichbar macht. Er ist aber kein Antrag und keine rechtliche Bewertung. Für ein gerichtliches Verfahren sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Was der Umgangsplan nicht regelt
Der Generator zeigt nur die zeitliche Aufteilung. Er sagt nichts darüber aus, wer das Sorgerecht hat, wer Kindesunterhalt zahlt oder wie hoch dieser ist. Diese Fragen hängen von weiteren Umständen ab. Für eine erste Orientierung zum Unterhalt können Sie den Kindesunterhalt-Rechner nutzen.
Auch die Prozentangabe im Ergebnis ist nur eine rechnerische Größe. Sie misst die Zeit von Übergabe zu Übergabe im gewählten Zeitraum, bewertet aber nicht, wie diese Zeit gestaltet ist. Ferien, Feiertage und Sonderabsprachen bildet der Kalender nicht automatisch ab – diese sollten Sie gesondert festhalten.
Der Umgangsplan-Generator ersetzt keine Rechtsberatung. Er hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen zu ordnen und mit dem anderen Elternteil, dem Jugendamt oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt auf einer gemeinsamen Grundlage zu sprechen.
Häufige Fragen
Gibt es eine gesetzliche Regel, wie oft der andere Elternteil das Kind sehen darf?
Nein. Das Gesetz legt keine festen Umgangszeiten fest. Es bestimmt nur, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat und jeder Elternteil dazu berechtigt und verpflichtet ist (§ 1684 Abs. 1 BGB). Wie der Umgang konkret aussieht, vereinbaren die Eltern. Gelingt das nicht, kann das Familiengericht den Umgang regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB).
Ist ein mit dem Generator erstellter Umgangsplan rechtlich verbindlich?
Nein, der Kalender allein ist keine rechtliche Regelung. Er macht eine Absprache sichtbar und erleichtert die Planung. Verbindlicher wird eine Vereinbarung etwa, wenn die Eltern sie im gerichtlichen Verfahren als Vergleich schließen und das Gericht diesen billigt (§ 156 FamFG). Wer Sicherheit braucht, sollte sich beraten lassen, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Kann ein Elternteil den Umgang einfach verweigern?
Grundsätzlich nicht. Jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet (§ 1684 Abs. 1 BGB). Außerdem müssen beide Eltern alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (§ 1684 Abs. 2 BGB). Kommt es zu Streit, kann das Jugendamt vermitteln (§ 18 Abs. 3 SGB VIII). Andernfalls entscheidet auf Antrag das Familiengericht (§ 1684 Abs. 3 BGB).
Welches Modell ist das beste für mein Kind?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Maßgeblich ist das Wohl des Kindes, zu dem in der Regel der Umgang mit beiden Eltern gehört (§ 1626 Abs. 3 BGB). Alter, Schulweg, Arbeitszeiten und die Entfernung zwischen den Wohnungen spielen eine große Rolle. Der Generator hilft, verschiedene Modelle nebeneinanderzulegen und zu vergleichen, bevor Sie sich entscheiden.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn wir uns nicht einigen?
Erste Anlaufstelle ist das Jugendamt. Es berät Eltern bei der Ausübung des Umgangsrechts und kann bei Umgangskontakten vermitteln (§ 18 Abs. 3 SGB VIII). Bleibt der Streit bestehen, kann das Familiengericht über den Umgang entscheiden (§ 1684 Abs. 3 BGB). In einem gerichtlichen Verfahren ist eine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll.
Berücksichtigt der Kalender Ferien und Feiertage?
Nein. Der Generator setzt nur den gewählten Rhythmus über 4 bis 26 Wochen fort. Ferien, Feiertage, Geburtstage oder Sonderabsprachen bildet er nicht automatisch ab. Halten Sie diese Regelungen am besten gesondert schriftlich fest. Den erzeugten Kalender können Sie als Grundlage nutzen und die Ausnahmen gemeinsam ergänzen.
Ändert ein Wechselmodell etwas am Unterhalt?
Der Umgangsplan-Generator trifft dazu keine Aussage. Er zeigt nur die zeitliche Aufteilung der Tage. Ob und in welcher Höhe Kindesunterhalt zu zahlen ist, hängt von weiteren Umständen ab, etwa vom Einkommen beider Eltern. Eine erste Orientierung bietet der Kindesunterhalt-Rechner auf Rechtsrechner. Für Wechselmodelle empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
Grenzen dieses Rechners
Der Umgangsplan-Generator rechnet mit den gesetzlichen Regeln für die typischen Fälle. Folgende Situationen bildet er nicht oder nur vereinfacht ab:
- Schulferien, Feiertage, Geburtstage und Brückentage plant der Generator nicht ein; er setzt nur den gewählten Rhythmus fort.
- Es gibt nur vier feste Modelle. Umgang unter der Woche (z. B. jeden Mittwochnachmittag), Wechsel im 3- oder 4-Wochen-Rhythmus und Modelle für mehrere Kinder mit unterschiedlichen Zeiten sind nicht möglich.
- Begleiteter oder eingeschränkter Umgang, etwa nach häuslicher Gewalt (§ 1684 Abs. 4 BGB), wird nicht abgebildet.
- Der Umgang mit Großeltern, Geschwistern und anderen Bezugspersonen (§ 1685 BGB) ist nicht Teil des Plans.
- Ob ein Modell dem Kindeswohl entspricht oder ein Gericht es so anordnen würde, bewertet der Generator nicht.
- Die Prozentangabe ist eine reine Zeitrechnung. Ob ein Wechselmodell im Sinne des Unterhaltsrechts vorliegt und wie sich das auf den Unterhalt auswirkt, prüft der Generator nicht.
Nur zur Information – nicht verbindlich. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf dem Ergebnis beruhen.
Quellen und Rechenweg
Dieses Werkzeug rechnet ausschließlich mit den folgenden Vorschriften und amtlichen Werten. Jeder Schritt im Ergebnis nennt seine Grundlage.
- § 1684 BGB BGB, § 1684 – Umgang des Kindes mit den Eltern
- § 1626 BGB BGB, § 1626 – Elterliche Sorge, Grundsätze
- § 156 FamFG FamFG, § 156 – Hinwirken auf Einvernehmen
Rechtsstand 01.10.2026, Quellen zuletzt geprüft am 12.10.2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns über das Impressum – wir prüfen jeden Hinweis. Mehr dazu unter So rechnen wir.