Widerrufsfrist berechnen: 14 Tage Widerrufsrecht 2026
Bei Online-, Telefon- und Haustürgeschäften können Sie in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Der Rechner prüft, ob ein Widerrufsrecht besteht, und ermittelt den letzten Tag – mit Wochenenden, Feiertagen und den Folgen einer fehlenden Belehrung.
Rechenbeispiele
Online-Kauf, Fristende an einem Samstag
Sie bestellen am 03.11.2026 online Schuhe und erhalten sie am Samstag, 07.11.2026, in Bayern. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB); der Liefertag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). 14 Tage später ist Samstag, der 21.11.2026. Die Frist verschiebt sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Ergebnis: Widerruf möglich bis Montag, 23.11.2026.
Online gebuchter Kurs über Weihnachten
Sie buchen am Samstag, 12.12.2026, in Hessen online einen Sprachkurs, der erst im neuen Jahr beginnt. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der 14. Tag ist Samstag, der 26.12.2026 – der 2. Weihnachtstag. Danach folgt ein Sonntag. Die Frist endet deshalb am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Ergebnis: Widerruf möglich bis Montag, 28.12.2026.
Keine Widerrufsbelehrung erhalten
Sie haben in Nordrhein-Westfalen online ein Fahrrad gekauft und es am 10.03.2026 erhalten. Eine Widerrufsbelehrung gab es nicht. Die Regelfrist wäre am 24.03.2026 abgelaufen, sie hat aber nicht begonnen (§ 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate nach dem Ende der 14 Tage (§ 356 Abs. 4 BGB). Ergebnis: Widerruf möglich bis Mittwoch, 24.03.2027.
Ratgeber: Widerrufsfrist-Rechner
Wie lange ist die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB). Das gesetzliche Widerrufsrecht gibt es bei zwei Arten von Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern (§ 312g Abs. 1 BGB):
- Fernabsatzverträge: Der Vertrag wurde nur über Fernkommunikationsmittel geschlossen, also zum Beispiel über einen Online-Shop, per E-Mail, Telefon, Brief oder Messenger (§ 312c BGB).
- Verträge außerhalb von Geschäftsräumen: etwa an der Haustür, in Ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz oder auf einer vom Händler organisierten Verkaufsfahrt (§ 312b Abs. 1 BGB).
Bei einem Kauf im Laden gibt es dagegen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Umtausch ist dort nur möglich, wenn der Händler ihn freiwillig anbietet. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie kurz vorher außerhalb des Geschäfts persönlich und individuell angesprochen wurden und der Vertrag dann im Geschäft zustande kam (§ 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB).
Den Widerruf müssen Sie nicht begründen (§ 355 Abs. 1 Satz 4 BGB). Er muss aber eindeutig erkennen lassen, dass Sie den Vertrag widerrufen wollen (§ 355 Abs. 1 Satz 3 BGB). Das bloße Zurückschicken der Ware ohne Erklärung reicht dafür in der Regel nicht.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Grundsätzlich beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Für Warenkäufe und einige andere Verträge bestimmt das Gesetz einen anderen Zeitpunkt (§ 356 Abs. 2 BGB):
| Vertrag | Fristbeginn |
|---|---|
| Kauf einer Ware | Erhalt der Ware durch Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht Beförderer ist (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB) |
| Mehrere Waren in einer Bestellung, getrennt geliefert | Erhalt der letzten Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b BGB) |
| Eine Ware in mehreren Teilsendungen | Erhalt der letzten Teilsendung (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c BGB) |
| Regelmäßige Lieferung (Abo) | Erhalt der ersten Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BGB) |
| Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, digitale Inhalte ohne Datenträger | Vertragsschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB) |
| Dienstleistung | Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) |
Dazu kommt eine wichtige Voraussetzung: Die Frist beginnt nicht, bevor der Unternehmer Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert hat (§ 356 Abs. 3 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB). Das geschieht meist mit der Muster-Widerrufsbelehrung in der Bestellbestätigung oder in den Vertragsunterlagen.
Wie wird das Ende der Frist berechnet?
Der Tag, an dem die Frist beginnt – also zum Beispiel der Liefertag –, wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Frist endet mit Ablauf des 14. Tages danach (§ 188 Abs. 1 BGB). Kommt die Ware an einem Montag, endet die Frist also am Montag zwei Wochen später um 24 Uhr.
Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Maßgeblich sind die Feiertage an dem Ort, an dem Sie den Widerruf erklären. Feiertage wie Allerheiligen, Fronleichnam oder der Buß- und Bettag gelten nur in einzelnen Bundesländern. Deshalb fragt der Rechner nach Ihrem Bundesland.
Für die Fristwahrung genügt es, dass Sie den Widerruf rechtzeitig absenden (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB). Er muss also nicht am letzten Tag beim Händler ankommen. Wählen Sie trotzdem einen Weg, mit dem Sie das Absenden beweisen können, etwa eine E-Mail mit Sendeprotokoll, ein Einschreiben oder die Eingangsbestätigung der Widerrufsfunktion.
Was gilt, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist?
Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die 14-Tage-Frist nicht (§ 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht besteht aber nicht unbegrenzt. Es erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn, also zum Beispiel nach dem Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB). Der Rechner zählt dazu zunächst die 14 Tage und hängt dann zwölf Monate an (Art. 10 Abs. 1 Richtlinie 2011/83/EU). Ergibt die umgekehrte Zählweise einen früheren Tag, weist er darauf hin. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich ebenfalls auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Holt der Unternehmer die Belehrung später nach, beginnt die 14-Tage-Frist mit dem Erhalt der nachgeholten Belehrung (§ 356 Abs. 3 BGB). Die Höchstfrist bleibt dabei die äußerste Grenze.
Für Finanzdienstleistungen gilt die Höchstfrist nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde (§ 356 Abs. 4 Satz 2 BGB). Diese Fälle und Versicherungen berechnet der Rechner nicht.
Ob eine Belehrung tatsächlich fehlerhaft ist, lässt sich oft nur im Einzelfall beurteilen. Verlassen Sie sich deshalb im Zweifel nicht auf die lange Frist, sondern widerrufen Sie innerhalb der 14 Tage.
Wann gibt es kein Widerrufsrecht?
Auch online gekaufte Waren und Leistungen sind nicht immer widerrufbar. Die wichtigsten Ausnahmen stehen in § 312g Abs. 2 BGB, sofern nichts anderes vereinbart ist:
- Waren, die nach Ihren persönlichen Wünschen angefertigt wurden, etwa Maßanfertigungen (Nr. 1),
- schnell verderbliche Waren (Nr. 2),
- versiegelte Hygiene- und Gesundheitsartikel, wenn Sie die Versiegelung nach der Lieferung entfernt haben (Nr. 3),
- versiegelte CDs, DVDs oder Software, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Nr. 6),
- einzelne Zeitungen und Zeitschriften – Abonnements sind dagegen widerrufbar (Nr. 7),
- Hotelzimmer, Mietwagen, Catering und Freizeitveranstaltungen wie Konzerte mit festem Termin (Nr. 9),
- öffentlich zugängliche Versteigerungen (Nr. 10) und dringende Reparaturen, die Sie ausdrücklich angefordert haben (Nr. 11).
Für Bahn-, Bus- und Flugtickets gelten die Vorschriften über das Widerrufsrecht nicht (§ 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB). Bei Pauschalreisen gibt es ein Widerrufsrecht nur bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen, wenn die Verhandlungen nicht auf Ihre vorherige Bestellung hin geführt wurden (§ 312 Abs. 6 BGB). Haustürgeschäfte bis 40 Euro, die sofort erfüllt und bezahlt werden, sind ebenfalls ausgenommen (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB). Über einen Ausschluss muss der Unternehmer Sie vor Vertragsschluss informieren (Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB).
Wann erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig?
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat. Müssen Sie dafür bezahlen, gilt das nur, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass er schon vor Fristende beginnt, und wenn Sie bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht dadurch verlieren. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss Ihre Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt worden sein (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).
Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger, etwa einem Download oder einem E-Book, erlischt das Widerrufsrecht schon mit dem Beginn der Ausführung. Bei kostenpflichtigen Inhalten setzt das Ihre ausdrückliche Zustimmung, Ihre Bestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts und eine Bestätigung des Unternehmers nach § 312f BGB voraus (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB).
Widerrufen Sie eine Dienstleistung, die auf Ihren Wunsch schon vor Fristende begonnen hat, schulden Sie für die bis dahin erbrachte Leistung in der Regel Wertersatz. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Unternehmer Sie ordnungsgemäß belehrt hat (§ 357a Abs. 2 BGB). Das Gleiche gilt für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.
Wie widerrufe ich richtig – und was ist neu seit Juni 2026?
Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB), müssen es aber nicht. Eine E-Mail oder ein Brief mit einem klaren Satz wie „Hiermit widerrufe ich den Vertrag vom …“ genügt.
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer, die Verträge über eine Website oder App schließen, dort eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Sie muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet sein und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein (§ 356a Abs. 1 BGB). Nachdem Sie die nötigen Angaben gemacht haben, bestätigen Sie den Widerruf mit „Widerruf bestätigen“ (§ 356a Abs. 3 BGB). Der Unternehmer muss Ihnen unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger schicken (§ 356a Abs. 4 BGB). Ein so vor Fristende abgeschickter Widerruf gilt als rechtzeitig zugegangen (§ 356a Abs. 5 BGB). Die Regel setzt die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 um.
Nach dem Widerruf sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (§ 357 Abs. 1 BGB). Für Sie beginnt diese Frist mit dem Absenden des Widerrufs; das rechtzeitige Absenden der Ware genügt (§ 355 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB).
So nutzen Sie den Widerrufsfrist-Rechner
Sie wählen aus, wie der Vertrag geschlossen wurde, was Sie gekauft oder vereinbart haben und ob eine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft. Dann geben Sie das Datum des Vertragsschlusses ein und bei Waren den Tag, an dem die letzte Ware ankam. Zum Schluss geben Sie an, ob Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben, und wählen Ihr Bundesland.
Der Rechner zeigt Ihnen:
- ob nach Ihren Angaben ein Widerrufsrecht besteht oder eine Ausnahme greift,
- den Fristbeginn nach § 355 Abs. 2 oder § 356 Abs. 2 BGB,
- das rechnerische Fristende und die Verschiebung wegen Wochenende oder Feiertag (§ 193 BGB),
- ohne Belehrung die Höchstfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 4 BGB).
Wollen Sie einen laufenden Vertrag statt eines Widerrufs kündigen, hilft der Kündigungsschreiben-Generator. Weitere Themen finden Sie unter Verträge & Kündigung. Das Ergebnis ist eine Orientierung. Schicken Sie Ihren Widerruf nicht erst am letzten Tag ab.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, einen Online-Kauf zu widerrufen?
Bei einem Online-Kauf haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit (§ 355 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt bei Waren erst, wenn Sie die Ware erhalten haben, bei mehreren Waren mit dem Erhalt der letzten (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beginnt die Frist nicht; dann endet das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB).
Zählt der Tag der Lieferung bei der Widerrufsfrist mit?
Nein. Der Tag, an dem die Ware ankommt, wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Frist endet mit Ablauf des 14. Tages danach (§ 188 Abs. 1 BGB). Kommt Ihr Paket an einem Dienstag an, können Sie also bis zum Dienstag zwei Wochen später um 24 Uhr widerrufen, sofern dieser Tag kein Feiertag ist.
Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonntag oder Feiertag fällt?
Dann endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Das gilt auch für Samstage und gesetzliche Feiertage am Ort, an dem Sie den Widerruf erklären. Einige Feiertage, etwa Allerheiligen oder der Buß- und Bettag, gelten nur in bestimmten Bundesländern. Der Rechner berücksichtigt die Feiertage des Bundeslandes, das Sie auswählen.
Kann ich einen Kauf im Geschäft widerrufen?
In der Regel nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312g Abs. 1 BGB). Bei einem Kauf im Laden ist eine Rückgabe nur möglich, wenn der Händler sie freiwillig anbietet. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie kurz vorher außerhalb des Geschäfts persönlich angesprochen wurden (§ 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB).
Muss der Widerruf beim Händler ankommen, bevor die Frist abläuft?
Nein. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB). Eine Begründung ist nicht nötig (§ 355 Abs. 1 Satz 4 BGB). Sie sollten das Absenden aber beweisen können, zum Beispiel mit einer gespeicherten E-Mail, einem Einschreiben oder der Eingangsbestätigung der Widerrufsfunktion des Händlers.
Was ist der Widerrufsbutton?
Seit dem 19.06.2026 müssen Unternehmer, die Verträge über eine Website oder App schließen, dort eine Widerrufsfunktion mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen Formulierung anbieten (§ 356a Abs. 1 BGB). Nach dem Klick auf „Widerruf bestätigen“ erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (§ 356a Abs. 4 BGB). Ein so vor Fristende abgeschickter Widerruf gilt als rechtzeitig (§ 356a Abs. 5 BGB).
Kann ich ein Konzertticket oder eine Hotelbuchung widerrufen?
In der Regel nicht, wenn die Leistung an einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden soll (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Für Bahn-, Bus- und Flugtickets gelten die Vorschriften über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht (§ 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB). Ob Sie stornieren können, richtet sich dann nach den Bedingungen des Anbieters.
Bis wann muss ich die Ware nach dem Widerruf zurückschicken?
Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (§ 357 Abs. 1 BGB). Für Sie beginnt diese Frist mit dem Absenden des Widerrufs, und es genügt, die Ware rechtzeitig abzuschicken (§ 355 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB). Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie, wenn der Händler Sie darüber informiert hat und sie nicht selbst übernimmt (§ 357 Abs. 5 BGB).
Grenzen dieses Rechners
Der Widerrufsfrist-Rechner rechnet mit den gesetzlichen Regeln für die typischen Fälle. Folgende Situationen bildet er nicht oder nur vereinfacht ab:
- Finanzdienstleistungen (z. B. Konto, Geldanlage), Verbraucherdarlehen (§ 495 BGB) und Versicherungen berechnet der Rechner nicht. Dafür gelten eigene Regeln.
- Verträge, für die das Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 2 BGB nicht gilt, prüft der Rechner nicht einzeln. Beispiele: Grundstücksgeschäfte, Wohnraummiete, Bauverträge, Behandlungsverträge, Warenautomaten, Lebensmittel-Lieferungen auf regelmäßigen Touren des Händlers.
- Einige Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB sind nicht auswählbar: untrennbar vermischte Waren, Alkohol mit Lieferung nach frühestens 30 Tagen, Waren mit Preisen vom Finanzmarkt, Wetten und Lotterien, notariell beurkundete Verträge.
- Gemischte Verträge (Ware und Dienstleistung), Ratenlieferungsverträge, Teilzeitwohnrechte sowie kostenlose Dienstleistungen und kostenlose digitale Inhalte berechnet der Rechner nicht gesondert.
- Ob Ihre Widerrufsbelehrung vollständig und richtig ist, prüft der Rechner nicht. Ein späteres Datum einer nachgeholten Belehrung (§ 356 Abs. 3 BGB) können Sie nicht eingeben.
- Ob Sie als Verbraucher handeln und ob wirklich ein Fernabsatzvertrag vorliegt (organisiertes Vertriebssystem des Händlers), prüft der Rechner nicht.
- Feiertage berücksichtigt der Rechner nur, wenn sie im ganzen Bundesland gelten. Örtliche Feiertage wie das Augsburger Friedensfest, Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns oder Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens fehlen.
- Die Folgen des Widerrufs – Rücksendung, Rückzahlung, Wertersatz (§§ 357, 357a BGB) – berechnet der Rechner nicht.
Nur zur Information – nicht verbindlich. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf dem Ergebnis beruhen.
Quellen und Rechenweg
Dieses Werkzeug rechnet ausschließlich mit den folgenden Vorschriften und amtlichen Werten. Jeder Schritt im Ergebnis nennt seine Grundlage.
- § 312g BGB BGB, § 312g – Widerrufsrecht (Abs. 1) und Ausnahmen (Abs. 2)
- § 355 BGB BGB, § 355 – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (14 Tage, rechtzeitige Absendung genügt)
- § 356 BGB BGB, § 356 – Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (Fristbeginn, Höchstfrist, vorzeitiges Erlöschen)
- § 193 BGB BGB, § 193 – Sonn- und Feiertag; Sonnabend
- § 356a BGB BGB, § 356a – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen (seit 19.06.2026)
- Art. 246a § 1 EGBGB EGBGB, Art. 246a § 1 – Informationspflichten bei Fernabsatz- und Haustürverträgen, Abs. 2 (Widerrufsbelehrung) und Abs. 3
- § 312 BGB BGB, § 312 – Anwendungsbereich (Ausnahmen u. a. Personenbeförderung, Bagatellgrenze 40 €, Pauschalreisen, Versicherungen)
Rechtsstand 01.10.2026, Quellen zuletzt geprüft am 12.10.2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns über das Impressum – wir prüfen jeden Hinweis. Mehr dazu unter So rechnen wir.