Rechtsrechner

Tagessatz-Rechner 2026: Geldstrafe berechnen

Berechnen Sie, wie hoch ein Tagessatz und die Geldstrafe insgesamt ungefähr ausfallen. Sie sehen außerdem die Ersatzfreiheitsstrafe und ob die Strafe im Führungszeugnis erscheinen kann.

Durchschnittliches Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben. Ohne Einkommen geben Sie 0 ein (§ 40 Abs. 2 StGB).

Unterhalt, den Sie tatsächlich zahlen. Gerichte berücksichtigen Unterhaltspflichten in angemessenem Umfang; der Rechner zeigt das Ergebnis mit und ohne Abzug.

5 bis 360 Tagessätze; bei einer Gesamtstrafe bis 720 (§ 40 Abs. 1, § 54 Abs. 2 StGB).

Wichtig für das Führungszeugnis und die Tilgungsfrist (§§ 32, 46 BZRG).

Unverbindlich und ohne Gewähr. Ihre Angaben werden nur für diese Berechnung verwendet und nicht gespeichert. Grenzen dieses Rechners

Kurz erklärt

Ein Tagessatz entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen, das Sie durchschnittlich an einem Tag haben oder haben könnten – gerechnet wird dafür üblicherweise das monatliche Nettoeinkommen geteilt durch 30; er beträgt mindestens 1 € und höchstens 30.000 € (§ 40 Abs. 2 StGB). Die Geldstrafe ist die Zahl der Tagessätze mal diesem Betrag: 5 bis 360 Tagessätze, bei einer Gesamtstrafe bis 720 (§ 40 Abs. 1, § 54 Abs. 2 StGB).

Der Tagessatz-Rechner zeigt außerdem die Ersatzfreiheitsstrafe und ob die Strafe im Führungszeugnis erscheinen kann.

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Rechenbeispiele

1.800 € netto, 40 Tagessätze

Monatliches Nettoeinkommen 1.800 €, keine weitere Eintragung im Register. Tagessatz: 1.800 € ÷ 30 = 60 € (§ 40 Abs. 2 StGB). Geldstrafe: 40 × 60 € = 2.400 €. Ersatzfreiheitsstrafe: 40 ÷ 2 = 20 Tage (§ 43 StGB). Mit höchstens 90 Tagessätzen erscheint die Strafe nicht im einfachen Führungszeugnis (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG); Tilgungsfrist 5 Jahre (§ 46 BZRG).

2.400 € netto mit 600 € Unterhalt, 90 Tagessätze

Nettoeinkommen 2.400 €, monatlicher Unterhalt 600 €. Ohne Abzug: 2.400 € ÷ 30 = 80 € × 90 = 7.200 €. Als Orientierung mit vollem Unterhaltsabzug: (2.400 € − 600 €) ÷ 30 = 60 € × 90 = 5.400 €. Ersatzfreiheitsstrafe: 45 Tage. Mit genau 90 Tagessätzen und ohne weitere Eintragung bleibt das einfache Führungszeugnis frei (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

3.100 € netto, 91 Tagessätze

Nettoeinkommen 3.100 €. Tagessatz: 3.100 € ÷ 30 = 103,33 €. Geldstrafe: 91 × 103,33 € = 9.403,03 €. Ersatzfreiheitsstrafe: 91 ÷ 2 = 45,5 – für den übrigen Tagessatz gibt es keinen vollen Tag, also 45 Tage (§ 43 StGB, § 459e Abs. 3 StPO). Weil mehr als 90 Tagessätze verhängt wurden, wird die Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen, in der Regel für 3 Jahre (§ 34 BZRG); Tilgungsfrist 10 Jahre (§ 46 BZRG).

Ratgeber: Tagessatz-Rechner (Geldstrafe)

Wie funktioniert das Tagessatzsystem?

In Deutschland wird eine Geldstrafe nicht als fester Betrag verhängt, sondern in Tagessätzen (§ 40 Abs. 1 StGB). Das Gericht legt dabei zwei Dinge getrennt fest:

  1. Die Anzahl der Tagessätze. Sie richtet sich nach der Schuld und der Schwere der Tat. Das Gesetz erlaubt mindestens 5 und höchstens 360 volle Tagessätze, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 40 Abs. 1 Satz 2 StGB).
  2. Die Höhe eines Tagessatzes. Sie richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB).

Im Urteil oder Strafbefehl stehen deshalb immer beide Werte, zum Beispiel „40 Tagessätze zu je 60 €“ (§ 40 Abs. 4 StGB). Der Gedanke dahinter: Die gleiche Tat soll Menschen mit hohem und niedrigem Einkommen ähnlich stark treffen. Wer mehr verdient, zahlt für dieselbe Anzahl an Tagessätzen einen höheren Betrag.

Wie wird die Höhe eines Tagessatzes berechnet?

Das Gericht geht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB). Man spricht vom Nettoeinkommensprinzip. Der Rechner teilt dafür Ihr monatliches Nettoeinkommen durch 30.

Zum Einkommen gehören grundsätzlich alle Einkünfte, nicht nur der Lohn. Steuern und Ausgaben, die mit dem Erzielen des Einkommens zusammenhängen, werden abgezogen (BGH, Beschluss vom 14.01.2021 – 1 StR 242/20). Außerdem muss dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleiben (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB).

Ein Tagessatz beträgt mindestens 1 € und höchstens 30.000 € (§ 40 Abs. 2 Satz 4 StGB). Kennt das Gericht die Einkünfte nicht genau, darf es Einkommen, Vermögen und andere Grundlagen schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB). Auch wer kein Einkommen angibt, muss deshalb mit einem Tagessatz über dem Mindestbetrag rechnen, wenn das Gericht ein erzielbares Einkommen annimmt.

Monatliches NettoeinkommenTagessatzGeldstrafe bei 40 Tagessätzen
1.200 €40 €1.600 €
1.800 €60 €2.400 €
3.000 €100 €4.000 €

Werden Unterhaltszahlungen abgezogen?

Das Gesetz nennt Unterhaltspflichten nicht ausdrücklich. Sie gehören aber zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Unterhaltsverpflichtungen in angemessenem Umfang zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 14.01.2021 – 1 StR 242/20).

Eine feste Formel, wie viel abgezogen wird, gibt es nicht. Deshalb zeigt der Rechner zwei Werte, wenn Sie Unterhaltszahlungen angeben:

  • den Tagessatz aus dem vollen Nettoeinkommen (gesetzlicher Ausgangspunkt) und
  • als Orientierung den Tagessatz nach vollem Abzug des Unterhalts.

Der Betrag, den das Gericht tatsächlich festsetzt, kann zwischen beiden Werten liegen. Weisen Sie im Verfahren nach, welchen Unterhalt Sie tatsächlich zahlen – etwa durch Kontoauszüge oder einen Unterhaltstitel. Wie hoch Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist, zeigt der Kindesunterhalt-Rechner.

Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe?

Kann eine Geldstrafe nicht eingetrieben werden, tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 Satz 1 StGB). Seit dem 01.02.2024 entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 Satz 2 StGB). Das Mindestmaß ist ein Tag (§ 43 Satz 3 StGB).

Bei einer ungeraden Zahl bleibt ein Tagessatz übrig. Für einen Teilbetrag, der keinem vollen Tag entspricht, darf die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angeordnet werden (§ 459e Abs. 3 StPO). Aus 91 Tagessätzen werden daher 45 Tage. Der Rechner rundet entsprechend ab.

Für Geldstrafen, die vor dem 01.02.2024 rechtskräftig verhängt wurden, gilt noch das alte Recht: ein Tagessatz entspricht einem Tag (Art. 316o Abs. 2 EGStGB).

Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, soweit die Geldstrafe bezahlt wird (§ 459e Abs. 4 StPO). Bevor sie angeordnet wird, muss die Vollstreckungsbehörde auf Zahlungserleichterungen und – wenn das Landesrecht es vorsieht – auf die Möglichkeit hinweisen, die Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abzuwenden (§ 459e Abs. 2 StPO).

Kann ich die Geldstrafe in Raten zahlen?

Ja, unter Umständen. Ist es Ihnen nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, bewilligt das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet Teilbeträge (§ 42 Satz 1 StGB). Es kann anordnen, dass die Ratenzahlung entfällt, wenn Sie eine Rate nicht rechtzeitig zahlen (§ 42 Satz 2 StGB). Zahlungserleichterungen soll es auch gewähren, wenn sonst die Wiedergutmachung des Schadens erheblich gefährdet wäre (§ 42 Satz 3 StGB).

Ist die Entscheidung rechtskräftig, entscheidet die Vollstreckungsbehörde – die Staatsanwaltschaft (§ 451 Abs. 1 StPO) – über Zahlungserleichterungen (§ 459a Abs. 1 StPO). Sie kann eine Entscheidung später ändern (§ 459a Abs. 2 StPO).

Stellen Sie einen Ratenantrag früh und legen Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben offen. Zahlen Sie vereinbarte Raten pünktlich, damit keine Ersatzfreiheitsstrafe droht.

Steht die Geldstrafe im Führungszeugnis?

Nicht jede Geldstrafe erscheint im einfachen Führungszeugnis, das zum Beispiel Arbeitgeber verlangen. Nicht aufgenommen wird eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a BZRG). Diese Ausnahme gilt nicht bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte und nicht für das erweiterte Führungszeugnis (§ 32 Abs. 1 und 5 BZRG).

Bei mehr als 90 Tagessätzen wird die Verurteilung aufgenommen. Sie erscheint in der Regel drei Jahre lang (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 BZRG). Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils (§ 36 BZRG); beim Strafbefehl ist das der Tag, an dem der Richter ihn unterschrieben hat (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BZRG). Bei mehreren Verurteilungen werden alle aufgenommen, solange eine von ihnen aufzunehmen ist (§ 38 Abs. 1 BZRG).

Steht eine Verurteilung nicht im Führungszeugnis, dürfen Sie sich als unbestraft bezeichnen (§ 53 Abs. 1 BZRG). Im Bundeszentralregister bleibt sie dennoch gespeichert. Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten darüber weiter Auskunft (§ 41 Abs. 1 BZRG).

Gelöscht wird die Eintragung im Register erst nach Ablauf der Tilgungsfrist: 5 Jahre bei höchstens 90 Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe eingetragen ist (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BZRG), sonst in der Regel 10 Jahre (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 BZRG). Sind mehrere Verurteilungen eingetragen, wird eine erst getilgt, wenn alle tilgungsreif sind (§ 47 Abs. 3 BZRG).

Strafbefehl erhalten – was ist zu tun?

Viele Geldstrafen werden ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl festgesetzt (§ 407 Abs. 1 StPO). Darin können unter anderem eine Geldstrafe und ein Fahrverbot verhängt werden (§ 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 Satz 1 StPO). Wird nicht rechtzeitig Einspruch erhoben, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO).

Wenn eine Frist läuft, verlassen Sie sich nicht allein auf den Rechner. Handeln Sie früher und lassen Sie die Frist prüfen. Gerade wenn der Tagessatz zu hoch geschätzt wurde oder die Strafe knapp über 90 Tagessätzen liegt, kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Bei einer Trunkenheitsfahrt hilft zusätzlich der Alkohol-am-Steuer-Checker.

Was der Rechner kann – und was nicht

Der Tagessatz-Rechner rechnet nach festen Regeln: Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30, begrenzt auf 1 € bis 30.000 € (§ 40 Abs. 2 StGB), mal die Anzahl der Tagessätze. Er zeigt die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB), die Einordnung für das Führungszeugnis (§ 32 BZRG) und die Tilgungsfrist (§ 46 BZRG).

Er kann nicht vorhersagen, wie viele Tagessätze ein Gericht verhängt. Das hängt von der Tat und den Umständen des Einzelfalls ab. Auch Vermögen, Einkommen des Ehegatten, Schulden oder ein erzielbares, aber nicht erzieltes Einkommen kann das Gericht anders bewerten (§ 40 Abs. 2 und 3 StGB). Die Ergebnisse sind deshalb eine Orientierung. Für Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren gelten keine Tagessätze, sondern feste Bußgelder – dafür gibt es den Bußgeldrechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Höhe eines Tagessatzes?

Teilen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen durch 30. Das Gericht geht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das Sie durchschnittlich an einem Tag haben oder haben könnten (§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB). Bei 1.800 € netto ergibt das 60 € pro Tagessatz. Ein Tagessatz beträgt mindestens 1 € und höchstens 30.000 €. Das Gericht kann Einkommen und Vermögen auch schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB).

Wie viele Tagessätze sind möglich?

Eine Geldstrafe beträgt mindestens 5 und höchstens 360 volle Tagessätze, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 40 Abs. 1 Satz 2 StGB). Wird aus mehreren Taten eine Gesamtstrafe gebildet, sind bis zu 720 Tagessätze möglich (§ 54 Abs. 2 StGB). Wie viele Tagessätze verhängt werden, hängt von der Schuld und den Umständen der Tat ab; das kann der Rechner nicht vorhersagen.

Ab wie vielen Tagessätzen ist man vorbestraft?

Eingetragen im Bundeszentralregister wird jede Verurteilung. Im einfachen Führungszeugnis erscheint eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen aber nicht, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Dann dürfen Sie sich als unbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG). Ab 91 Tagessätzen wird die Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen. Für Sexualdelikte und das erweiterte Führungszeugnis gelten Ausnahmen.

Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht zahlen kann?

Kann die Geldstrafe nicht eingetrieben werden, tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB). Seit dem 01.02.2024 entsprechen zwei Tagessätze einem Tag. Vorher sollten Sie Ratenzahlung beantragen (§ 42 StGB, § 459a StPO). Die Vollstreckungsbehörde muss außerdem auf Zahlungserleichterungen und, wo das Landesrecht es vorsieht, auf freie Arbeit hinweisen (§ 459e Abs. 2 StPO).

Wie lange dauert die Ersatzfreiheitsstrafe bei einer ungeraden Zahl von Tagessätzen?

Zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 Satz 2 StGB). Für einen Teilbetrag, der keinem vollen Tag entspricht, darf die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angeordnet werden (§ 459e Abs. 3 StPO). Bei 91 Tagessätzen sind es daher 45 Tage. Für Geldstrafen, die vor dem 01.02.2024 rechtskräftig wurden, gilt noch das Verhältnis eins zu eins (Art. 316o EGStGB).

Was gilt, wenn ich kein Einkommen habe?

Der Tagessatz beträgt mindestens 1 € (§ 40 Abs. 2 Satz 4 StGB). Das Gericht berücksichtigt aber nicht nur das tatsächliche Einkommen, sondern auch das, was Sie haben könnten (§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB). Es darf Einkommen und Vermögen schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB). Ihnen muss jedoch das zum Leben unerlässliche Minimum verbleiben (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB). Legen Sie Ihre Verhältnisse deshalb offen.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Strafbefehl?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht einzulegen, das den Strafbefehl erlassen hat – schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 410 Abs. 1 StPO). Danach steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO). Lassen Sie die Frist prüfen.

Wann wird die Geldstrafe aus dem Register gelöscht?

Die Tilgungsfrist beträgt 5 Jahre bei einer Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe eingetragen ist (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG). Sonst gilt in der Regel eine Frist von 10 Jahren (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 BZRG). Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils. Bei mehreren Eintragungen wird erst getilgt, wenn alle tilgungsreif sind (§ 47 Abs. 3 BZRG).

Grenzen dieses Rechners

Der Tagessatz-Rechner (Geldstrafe) rechnet mit den gesetzlichen Regeln für die typischen Fälle. Folgende Situationen bildet er nicht oder nur vereinfacht ab:

  • Wie viele Tagessätze das Gericht verhängt, sagt der Rechner nicht voraus; die Zahl müssen Sie aus Strafbefehl oder Urteil übernehmen.
  • Vermögen, Schulden, das Einkommen eines Ehepartners oder ein erzielbares, aber nicht erzieltes Einkommen bewertet das Gericht selbst; der Rechner teilt nur Ihr Monatsnetto durch 30.
  • Eine Rundung des Tagessatzes durch das Gericht, etwa auf volle Euro, bildet der Rechner nicht ab.
  • Geldstrafen nach Jugendstrafrecht, eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe und die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe berechnet der Rechner nicht.
  • Für Geldstrafen, die vor dem 01.02.2024 rechtskräftig wurden, zeigt der Rechner die Ersatzfreiheitsstrafe nach neuem Recht; dort gilt noch 1 Tagessatz = 1 Tag.
  • Führungszeugnis und Tilgung gelten nur für das einfache Führungszeugnis und ohne Sexualdelikte; das Führungszeugnis für Behörden und das erweiterte Führungszeugnis prüft der Rechner nicht.
  • Welche anderen Eintragungen im Bundeszentralregister stehen und wann sie getilgt werden, kann der Rechner nicht prüfen.

Nur zur Information – nicht verbindlich. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf dem Ergebnis beruhen.

Quellen und Rechenweg

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Rechtsstand 01.10.2026, Quellen zuletzt geprüft am 12.10.2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns über das Impressum – wir prüfen jeden Hinweis. Mehr dazu unter So rechnen wir.